AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der "Die Leckortung Ulrich Büdding"
1. Allgemeines
1.1 Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn diese von der "Die Leckortung Ulrich Büdding" schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise
2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Pauschalpreise. Alle Arbeiten erfolgen zum Pauschalpreis, ausser diese sind anders vereinbart.
3. Zahlung
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann innerhalb von 7 Tagen erfolgen, danach gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.
3.2 Bei Nichtzahlung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Bankzinsen berechnet.
3.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4. Leistungen der "Die Leckortung Ulrich Büdding"
4.1 Alle eingesetzten Messgeräte und technischen Hilfsmittel wurden vor ihrem Einsatz auf ihre einwandfreie Funktion geprüft.
5. Mess- und Diagnoseleistungen der "Die Leckortung Ulrich Büdding"
5.1 Mess- und Diagnoseleistungen werden nach bestem Wissen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Untersuchungen, die zur Schadensminimierung oder -prävention durchgeführt werden, werden gemäß AVB § 2 Abs. 1 bzw. VVG § 63 Abs. 1 in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Auch die Feststellung, dass kein Schaden vorliegt, gilt nicht als erfolglose Untersuchung. Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich im Dienstleistungsvertrag.
5.2 Der Auftraggeber kann auf Wunsch ein detailliertes schriftliches Angebot für die Mess- und Diagnoseleistungen erhalten. Die bei der Untersuchung ermittelten Messergebnisse sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Messung. Die " Die Leckortung Ulrich Büdding" gewährleistet die Richtigkeit dieser Messwerte zum Zeitpunkt der Erhebung.
5.3 Bestimmte Mess- und Diagnoseleistungen erfordern spezifische Voraussetzungen, die im Angebot beschrieben werden. Werden diese nicht eingehalten, kann keine Gewährleistung für die Messgenauigkeit übernommen werden.
5.4 Für durch konstruktionsbedingte Gegebenheiten vermeintlich typische Leckagebilder geöffneter Bereiche übernimmt die "Die Leckortung Ulrich Büdding" keine Haftung. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Sollte es zu Mehrfachleckagen kommen, kann es erforderlich sein, mehrere Leckortungen durchzuführen.
5.5 Für Schäden, die im Rahmen von Druckprüfungen aufgrund von Mängeln (z. B. marode Leitungen, Kalkablagerungen) an den geprüften Leitungen und deren Folgen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, falls notwendig, eine ausreichende Stromversorgung für die eingesetzten Geräte bereitzustellen. Bei Nichtbeachtung feuer-, baupolizeilicher oder VDE-Vorschriften haftet die "Die Leckortung Ulrich Büdding" nicht für daraus resultierende Schäden.
6.2 Die anfallenden Stromkosten trägt der Auftraggeber.
7. Haftung der "Die Leckortung Ulrich Büdding"
8.1 Die "Die Leckortung Ulrich Büdding" übernimmt keine Haftung für den unverschuldeten Ausfall oder die Beschädigung der eingesetzten Geräte sowie für Folgeschäden jeglicher Art.
8.2 Für haftungsrelevante Schäden ist die"Die Leckortung Ulrich Büdding" entsprechend versichert.
9. Rücktritt
9.1 Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder andere Umstände, die die Erfüllung des Vertrages erheblich erschweren, sowie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, berechtigen die "Die Leckortung Ulrich Büdding" zum Rücktritt vom Auftrag.
9.2 Im Falle eines Rücktritts entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages unberührt.
12. Leckortung und steuerliche Behandlung
Leckortungsdienste werden ausschließlich im Rahmen von Dienstverträgen erbracht Da es sich hierbei nicht um steuerlich abzugsfähige Handwerkerleistungen handelt, werden die Lohnkosten nicht gesondert ausgewiesen.
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Hinweis zur Barrierefreiheit
Als Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist unser Unternehmen derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, eine barrierefreie Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Wir bemühen uns dennoch, unsere Inhalte möglichst benutzerfreundlich und verständlich zu gestalten.